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Aktualisiert – Maggio 7, 2023
Nahrungsergänzungsmittel sollen Spurenelemente, Vitamine, etc., die in Nahrungsmitteln nicht mehr in ausreichender Form vorhanden sind, ergänzen. Nahrungsergänzungsmitteln werden oft Zusatzstoffe beigemischt, die der Industrie die Produktion vereinfachen und damit Kosten sparen.
Insgesamt 406 Lebensmittel-Zusatzstoffe werden von der Europäischen Kommission auf ihrer sito web aufgelistet. Auf die Frage, ob Lebensmittel-Zusatzstoffe sicher sind, lässt die Europäische Kommission wissen, dass nur jene, als für den jeweils angegebenen Verwendungszweck sicher erachtete, in die Liste aufgenommen wurden.
Basierend auf den Herstellerangaben zur chemischen Zusammensetzung, Herstellungsverfahren, Analysemethode, Notwendigkeit der Verwendung, vorgesehener Gebrauchszweck und Toxikologie (Metabolismus, krebserregende, genotoxische, chronisch toxische, sowie Störungen der Fruchtbarkeit und embryonalen Entwicklung und sonstigen relevanten Studien bestimmt die EFSA (European Food Safety Authority) den ADI-Wert (Acceptable Daily Intake), die akzeptable tägliche Dosis. Wird dieser theoretisch ermittelte Wert in den betroffenen Lebensmitteln bei den beabsichtigten Verwendungszwecken nicht überschritten, wird der Zusatzstoff als sicher beurteilt. Die EFSA berücksichtigt bei der Festlegung des ADI auch die vermutete kumulative Aufnahme über mehrere täglich konsumierte Lebensmittel.
Die EFSA zitiert „Nach EU-Recht müssen Lebensmittelzusatzstoffe den Verbrauchern Vorteile bringen.“ Als Vorteil wird u.a. bewertet: „Verwendung als Hilfsstoff bei Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Transport oder Lagerung von Lebensmitteln, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen, sofern der Zusatzstoff nicht dazu verwendet wird, die Verwendung mangelhafter Rohstoffe oder unhygienischer Verfahren zu verschleiern.“
Wie weit nun für den Hersteller positive Eigenschaften der Zusatzstoffe, wie Vereinfachung der Produktion, Kosteneinsparung, etc. auch positiv für den konsumierenden Menschen und dessen Organismus ist, mag zur Diskussion stehen.
Auch in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) kommen solcherlei Zusatzstoffe in Anwendung. Fünf häufig verwendete Zusatzstoffen seien beispielhaft genannt.
Titandioxid – E171
Es wird als künstlicher Zusatzstoff unter E171 O CI 77891, O. PW6 als – weißes – Farbpigment) geführt.
In einer Studie im Journal Nature aus 2017 hatten Forscher des französischen National Institute for Agricultural Research (INRA) berichtet, dass Ratten über 100 Tage mit Titandioxid angereichertes Trinkwasser erhielten. Die Dosis entsprach der, die Menschen alltäglich über Lebensmittel oder Kosmetika zu sich nehmen. Das Ergebnis der Studie belegte, dass sich zunächst gutartige Tumore bilden, die sich letztlich zu bösartigen ausbilden.
Die Autoren erwähnen, dass die Studien-Ergebnisse nicht zwangsläufig auf den Menschen übertragen werden können.
Da die Partikelgröße des Titandioxid kleiner 100nm sein kann, ist Titandioxid auch für die Blut-Hirn-Schranke durchlässig. Es führt zu oxidativem Zellstress, löst Entzündungsreaktionen aus (chron. Lungenerkrankungen fonte vom 25.10.2010) und ist darüber hinaus auch in der Lage die Erbsubstanz zu schädigen.
Auf letzteres reagierte der Deutsche Bundestag (Wissenschaftliche Dienste) unter Az. WD 9 – 3000 – 021/18 mit der Feststellung: „Da eine kleine Zahl von Studien mögliche negative Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem nahegelegt hätten, empfiehlt die EFSA die Durchführung weiterer Studien, um bestehende Datenlücken bezüglich möglicher Auswirkungen auf das Fortpflanzungssystem zu schließen“
In einer studio aus Dezember 2020 wurden Lebensmittelzusatzstoffe (Farbstoffe E171, E172, E 174, E 175 und Rieselhilfe E551) in Nanogröße untersucht und die Induktion von Gastro- und Leber-, sowie Neurotoxizität nachgewiesen.
Carrageen E 407 / 407a
Carrageen wird als Gelier- / Verdickungsmittel, z.B. in Sahne eingesetzt, um zu verhindern, dass sich der Rahm absetzt. Es findet sich in knapp 17.000 Lebensmitteln (E 407a in etwa 80), sogar in Produkten, die für Säuglinge bestimmt sind.
Gesundheitlich betrachtet wird Carrageen, einem aus Rotalgen (Furcellariaceae, Gigartinaceae, Hypneaceae, Solieriaceae), bzw. Eucheuma-Algen (E 407a – Eucheuma cottonii und spinosum) hergestellten Zusatzstoff, sehr kontrovers bewertet.
Die EFSA rät von einer Zufuhr von Carrageen bei Babys bis 3 Monate ab und fordert, dass „entzündliche Darmerkrankungen beim Menschen geklärt werden“ müssen, wie auch der Verdacht auf ein erhöhtes Risiko an Diabetes zu erkranken.
Carrageen liegt in unterschiedlichen Varianten (z.B. κ-(Kappa-)Carrageen, ι-(Iota-)Carrageen und λ-(Lambda-)Carrageen) vor, die wiederum verschiedene, auch kanzerogene (insbesondere jene mit kleinerem Molekulargewicht) Auswirkungen haben können.
Generell sind zwar nur Varianten mit größerem Molekulargewicht zugelassen, jedoch dürfen diese einen Anteil von bis zu 5 % an solchen mit kleinerem Molekulargewicht beinhalten.
Die Problematik wird noch durch die Verdauung verschärft, weil hierbei die harmlosen in schädliche Varianten umgewandelt werden können.
Generelle Informationen zu dieser Thematik sind in einer studio aus April 2013 recht umfänglich zusammengefasst.
Die Entwicklung chronisch-entzündlicher Darmerkrankungen, wie z.B. Morbus Crohn und Colitis ulcerosa durch Carrageen im Zusammenhang mit Carboxymethylcellulosen (CMC) wird in dieser studio behandelt. Diese studio beleuchtet in diesem Zusammenhang auch das Auslösen von Allergien.
Mikrokristalline Cellulose – E460
Mikrokristalline Cellulose (MCC) wird industriell als Füllstoff verwendet. Die Entdeckung der Cellulose durch Anselme Payen, einem französischen Chemiker, datiert zurück ins Jahr 1838.
Dr. J. Seidemann warnte 1976 vor diesem Stoff, von dem gesagt wird, dass der Körper sie nicht verstoffwechsele und daher unverändert ausscheide, weil er „persorbiert“ (Aufnahme feinster unlöslicher Partikel über das Darmepithel) wird.
Der Unterschied liegt in „mikrokristallin“. Denn herkömmliche Cellulose ist tatsächlich unverdaulich und wird auch unverändert und in gleicher Menge wie zugeführt ausgeschieden. Die mikrokristalline Cellulose hingegen bewegt sich im Nanometer-Bereich und kann deshalb die Darmschleimhaut, wie auch die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Da diese Partikel vom Organismus nicht verstoffwechselt werden können, muss zunächst davon ausgegangen werden, dass sie im Organismus verbleiben.
Dieweil beschränkt sich die EFSA darauf, zu beraten, ob MCC nun „mäßig“ oder „nahezu“ löslich in Natriumhydroxidlösung ist, wie Qui nachzulesen ist.
Zumindest soll MCC in Baby- und Kleinkindernahrung verboten sein.
Eine das Zellgewebe der Lunge betreffende, reversible Entzündung durch MCC wurde in dieser studio beschrieben.
Positive Auswirkungen von MCC in der Behandlung von alkalischer Gastritis bei Gallenreflux wurden in dieser studio nachgewiesen.
Siliciumdioxid – E551
Siliciumdioxid wird industriell als Rieselhilfe verwendet und soll ein Verklumpen pulvriger Substanzen verhindern.
Die in Nanogröße vorliegenden Silikatpartikel werden jedoch von den dendritischen Zellen der Darmschleimhaut registriert und lösen so Entzündungsreaktionen aus, die normalerweise gegen krankmachende Keime gerichtet sind.
Die proklamierte Unbedenklichkeit von Siliciumdioxid sollte neu bewertet werden, meint Hanspeter Nägeli vom Institut für Veterinärpharmakologie und -toxikologie der Universität Zürich in der Schlussbroschüre des Nationalen Forschungsprogramms NFP 64 „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“.
Magnesiumstearat – E572
Magnesiumstearat ist ein Salz der Stearinsäure, bestehend aus 96 % Stearinsäure und 4 % Magnesium. Es wird als Fließ- / Trennmittel verwendet. Magnesiumstearat kommt in der Natur nicht vor.
Schädliche Nebenwirkungen sollen u.a. Schwächung des Immunsystem, Erschweren der Aufnahme von Vital- und Nährstoffen allgemein sein. Nachgewiesen ist eine allergene Wirkung im Qui geschilderten Fall.