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Ενημερώθηκε - Μάρτιος 27, 2025

Die Aufforderung ‚Kauft nicht bei …‘ ist so manchem aus Zeiten des Zweiten Weltkrieges noch gut in Erinnerung. Den jungen Generationen ist sie kaum mehr präsent, vielleicht noch aus dem Geschichtsunterricht.

Grundlage waren politische Interessen, deren Durchsetzung in Bevormundung, Diskriminierung, Verleumdung, Verfolgung, Geschäftsschädigung und Schlimmerem mündeten.
‚Nie wieder‘ heißt es oft auf diesem gedanklichen Hintergrund und doch wiederholt sich die Geschichte, leider, ohne, dass die Menschheit daraus gelernt hätte.

Auf weltlicher Ebene kennt man viele solcher Beispiele, auch im Bereich der Kirchen, die, bis hin zu Hexenjagden, sich nicht mit Ruhm bekleckert haben, um ihre eigenen Interessen zu wahren.
Auch aus diesem Grunde entstanden im Laufe der Jahrhunderte aus vielerlei Absplitterungen unterschiedlichste Glaubensrichtungen und sog. Freie Gemeinden.

Jede schlug ihre eigene Richtung mit individuellem Schwerpunkt ein, der letztlich bezeichnend für die Glaubensrichtung wurde.

Nun ist es eins, einer abweichenden Auffassung über das Seelenheil und dessen Erlangung zu sein. Wer damit konform geht und sich in der Gemeinde wohl fühlt, wird sich auch überwiegend damit identifizieren und diese Überzeugung nach außen tragen. Doch bekanntlich endet die Freiheit des Einen dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.

Selbst die Begründung, dass die, bei besagter Firma erworbenen, Produkte von jemandem mit anderer, hiesig nicht tolerierter, Glaubensausrichtung vertrieben würden, ist weder biblisch, noch mit weltlichem Recht vereinbar, – völlig unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Behauptung.

So dürfte man als Christ z.B. weder Produkte aus Ländern nichtchristlichen Glaubens erwerben, noch dort gar einen Urlaub verbringen.

Grundlegend für diese Ansicht und Rechtfertigung derer, die solche Verbote oder Empfehlungen gegenüber ihren Gemeindeglieder aussprechen, ist oft ein Zitat, wie etwa aus Hebräer 13, 9 „Lasset euch nicht mit mancherlei und fremden Lehren umtreiben; denn es ist ein köstlich Ding, daß das Herz fest werde, welches geschieht durch die Gnade“.

Mit der Bibel kann man trefflich Menschen erschlagen, vor allem dann, wenn man Zitate aus dem Kontext reißt oder unvollständig zitiert. Denn der ganze Vers lautet fortgesetzt “ … nicht durch Speisen, davon keinen Nutzen haben, die damit umgehen.“

Hier ging es um die Beschwerde der Pharisäer, die, wie in Lukas 11, 38..41 beschrieben steht „Da das der Pharisäer sah, verwunderte er sich, daß er sich nicht vor dem Essen gewaschen hätte …“ auf das Gebot abzielten, dass man sich vor Einnahme von Speise zu reinigen habe und in diesem Unterlassen einen Verstoß sahen.

Matthäus 15, 11 stellt klar „Was zum Munde eingeht, das verunreinigt den Menschen nicht; sondern was zum Munde ausgeht, das verunreinigt den Menschen.“ oder, in Matthäus 12,34 etwas drastischer formuliert „Ihr Otterngezüchte, wie könnt ihr Gutes reden, dieweil ihr böse seid?“, womit der eigentliche Sinn deutlicher hervorgehoben ist.

Wie aber soll man nun als Christ solchen Gemeindevorstehern, Leitern, Predigern, Pastoren, Ältesten, etc. begegnen?

Eine Möglichkeit: man ignoriert sie. Eine andere: man versucht sie mit Argumenten zu überzeugen. Eine weitere, vermutlich die klügere Variante: man bittet sie zu erläutern, wie sie zu ihrer Auffassung, ein Verbot auszusprechen, kommen, welche Nachweise sie für ihre Behauptungen haben, – weil man schlicht ihre Sichtweise nachvollziehen und verstehen möchte.

Als Antwort ergeben sich wiederum unterschiedliche Szenarien. Sie könnte lauten „Weil ich das sage! Ich diskutiere da nicht!“ Oder auch „Ich habe meine Gründe dafür, schließlich habe ich die Verantwortung für Euch und weiß wovon ich rede!“ Eine vermeintlich verständnisvolle könnte lauten „Ich freue mich, dass auch Du Dir darüber Gedanken machst. Du kannst meinem Urteil Glauben schenken, ich habe viel recherchiert und mir liegt sehr an Deinem Seelenheil, deshalb: es dient nur Deinem Besten!“

Es ist essenziell, ein Verbot oder eine Empfehlung, Produkte nicht von diesem oder jenem zu kaufen, auf Tatsachen zu begründen, die einer Nachprüfung standhalten. Jemanden nicht durch Kauf von Waren zu unterstützen ist dann legitim, wenn damit aus objektiver Sicht unzweifelhaft als falsch erkannten Sachverhalten die finanziell fördernde Grundlage der fortgesetzten Verbreitung entzogen wird.

Eine – leider – eher unwahrscheinliche Antwort könnte in der Herausgabe der zu Grunde liegenden Informationen münden, die seine Aussagen bestätigen und dem Gegenüber tatsächlich die Möglichkeit der Überprüfung und ggf. späteren, auf nunmehr besserem Wissen begründeten, geänderten Überzeugung, gewähren.

Warum ist letztere, wünschenswerte, Entwicklung die unwahrscheinlichere? Weil jene, die pauschal ein Verbot aussprechen, ohne nachprüfbare Grundlagen zu benennen, meist auf aus dem Kontext gerissenen oder unvollständigen, bzw. bewusst selektiv und subjektiv eingefärbten Informationen basieren, die ihren persönlichen Belangen oder Überzeugungen, ihrem Dogma am ehesten, – nicht aber unbedingt der Wahrheit -, entsprechen. Auch vorgefasste Meinungen, Hörensagen, nicht konsequent durchgeführte Nachforschungen oder bewusst ausgeblendete, der eigenen Auffassung zuwider laufenden und in Folge unterschlagene, Recherche-Ergebnisse zählen zu den Varianten möglicher Meinungs(miss)bildung.

Wenn ein Hinterfragen unerwünscht ist, abgeblockt oder gar expressis verbis untersagt wird, sollte, wie schon die Geschichte lehrt, – und wir wollen hoffentlich als lernfähig und des Denkens mächtige Wesen gelten -, Grund für das Schrillen sämtlicher Alarmglocken sein.

Wem wirklich am Wohl seines Gegenübers gelegen ist, dem wird jedes Hinterfragen willkommen und Anlass für aufrichtige, objektive Klärung sein. Ebenso wird jener nachweislich zutreffende Informationen seines Gegenübers zur Abstimmung bezüglich seiner eigenen, bis dahin vorherrschenden, Auffassung nutzen, um ggf. Korrekturen vorzunehmen. Getreu dem Motto ‚konstruktive Kritik ist ausdrücklich erwünscht‘!

Tritt jener dann noch vor seine Gemeinde und stellt die Essenz der Aussprache, sowie ggf. Korrektur seiner Überzeugung, auf Basis der nunmehr ergänzend vorliegenden Fakten, seinen Gemeindegliedern zur Verfügung, zieht er sein „Verbot“ zurück und stellt, im Vertrauen auf die angemessene Entscheidungsfähigkeit eines Jeden, die letztendliche Beurteilung jedem Einzelnen anheim, könnte man annähernd von vorbildlichem Verhalten sprechen.

Abgesehen von den zwischenmenschlichen Aspekten bewegt sich jemand, der solcherlei „Verbote“ ausspricht, auf rechtlich zweifelhaftem Boden, sowohl aus biblischer wie weltlicher Sicht.

Galater 5, 13 sagt „Ihr aber, Brüder, seid zur Freiheit berufen; nur gebraucht die Freiheit nicht zum Anlass für das Fleisch, sondern durch die Liebe dient einander.“
Das Aussprechen eines derartigen Verbotes widerspricht damit dem Prinzip, dass jedem Gläubigen die Feiheit zugesprochen ist, eigene Entscheidungen im Einklang mit seinem Gewissen und seiner Beziehung zu Gott zu treffen.

Römer 14, 5 – 6 betätigt „Der eine hält einen Tag für wichtiger als den anderen, der andere hält alle Tage gleich. Jeder sei in seiner Meinung vollkommen überzeugt. Wer den Tag begeht, tut es dem Herrn, und wer den Tag nicht begeht, tut es dem Herrn auch nicht.“, dass es Gläubigen freisteht, bestimmte Entscheidungen aus Gewissensgründen zu treffen, solange sie in ihrem Handeln Gott ehren.

Markus 12, 31 ergänzt „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst. Es ist kein anderes Gebot größer als dieses.“ Die (Nächsten)Liebe zu anderen bedeutet, seinen Mitmenschen die Freiheit zu belassen, selbst entscheiden zu können, was für sie am besten ist, ohne sie, so von der eigenen Meinung abweichend, zu verurteilen oder zu diskriminieren.

2. Korinther 5,10 lehrt: „Denn wir müssen alle vor dem Richterstuhl Christi offenbar werden, damit jeder empfangen möge, was er durch den Leib vollbracht hat, es sei gut oder böse.“, nämlich, dass jeder Gläubige für seine eigenen Entscheidungen und Handlungen vor Gott verantwortlich ist.

Στο 1. Korinther 10,23-24 schreibt Paulus: „Alles ist erlaubt, aber nicht alles ist nützlich. Alles ist erlaubt, aber nicht alles erbaut. Niemand suche das Seine, sondern jeder das des anderen.“ und zeigt damit auf, dass auch abzuwägen ist, ob die Maßnahme nützlich, erbaulich ist und zwar nicht nach eigenem Ermessen, sondern aus Sicht des Gegenübers.

Matthäus 7,1-2 mahnt „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet. Denn mit welchem Maß ihr messt, wird euch wieder gemessen werden.“ und gibt damit zu bedenken, nicht gegen Jesu Leitbild zu agieren und falsche Urteile zu fällen.

Die weltliche Rechtsprechung gibt in Deutschland z.B. Art. 2 GG, Art. 5 GG, Art. 12 GG, § 19 GWB, § 1 UWG, § 3 UWG, § 1 AGG, § 823 BGB und § 1004 BGB zu bedenken.

Kurz gefasst: wer wahrheitswidrige Behauptungen öffentlich verbreitet und / oder jemanden veranlasst, Produkte einer Firma nicht zu kaufen, macht sich des Verstoßes gegen etliche Gesetze schuldig und ist ggf. zum Schadensersatz und Widerruf seiner falschen Behauptungen verpflichtet.

Auch strafrechtliche Aspekte sind zu berücksichtigen, so § 186 StGB (rufschädigende Wirkung der Aussage, auch ohne Vorliegen einer Falschbehauptung) und § 187 StGB (wissentliche Falschbehauptung).

Es macht also durchaus Sinn, BEVOR man leichtfertige Behauptungen verbreitet, gründliche Recherche zu betreiben, um der Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen und der Sache an sich gerecht zu werden, will man nicht im Nachhinein an Glaubwürdigkeit einbüßen und sich der göttlichen, wie weltlichen Gerichtsbarkeit gegenüber gestellt sehen.

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