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Aktualisiert – Juli 1, 2023
Nahrungsergänzungsmittel sollten frei von Zusatzstoffen sein, so der Verbraucherwunsch. Die Industrie nutzt zu ihrem eigenen Vorteil jedoch gerne die Produktion erleichternde und wirtschaftlich optimierende Eigenschaften diverser Zusatzstoffe, wie u.a. Farb- oder Süßungsstoffe.
Hin und wieder finden sich in Drogerie, Warenhaus oder Zeitschrift Werbe-Flyer mit Probe-Tütchen, mit ansprechendem Werbe-Slogan, wie z.B. „Unterstütze Deine Muskeln“ mit Magnesium-Citrat als Wirkstoff.
Wer nicht vor Einnahme einen Blick ins Kleingedruckte wirft, wird erfreut über die angebotene Wohltat sein und den Beutelinhalt gleich konsumieren, überzeugt, etwas Gutes für seinen Körper getan zu haben.
Zutaten und Zusatzstoffe
Ist das nicht ein und das selbe?
Zutaten
Zutaten sind lt. dem deutschen Lebensmittelrecht seit dem 26.12.1983 auf verpackten(!) Lebensmitteln – mit wenigen Ausnahmen – verpflichtend anzugeben und beinhalten in absteigender Gewichts-Reihenfolge Einzelbestandteile bis hinab zu 2 %, die dem Nahrungsmittel im Laufe des Herstellungsprozesses hinzugegeben wurden. Bestandteile unter 2 % sind nicht in Deutschland deklarationspflichtig.
Unter einer nicht zu deklarierenden Teilzutat versteht man Zutaten, die keine Funktion (mehr) erfüllen. Ein Beispiel: Carragen wird als Emulgator zugesetzt, um Fett mit Wasser zu vermischen, so z.B. in Sahne. Im Rahmspinat jedoch wird die (mit Carragen emulgierte) Sahne verarbeitet und muss nicht deklariert werden. Das in der Sahne verarbeitete Carragen hat ja bereits in der Sahne seine Funktion erfüllt und nicht (mehr) im Rahmspinat.
Oder: In einer Fruchtzubereitung eines Joghurts enthaltene Konservierungsstoffe brauchen ebenfalls nicht deklariert zu werden, wenn sie lediglich die Fruchtzubereitung, nicht aber den Joghurt haltbar machen.
Zusatzstoffe
Zusatzstoffe bezeichnen Substanzen, die Herstellungsprozesse vereinfachen, Farbe, Geschmack, Konsistenz oder Haltbarkeit in gewünschter Weise beeinflussen. In der EU sind etwa 320 Zusatzstoffe unter sog. E-Nummern registriert und zugelassen. Sie sind in Zusatzstoff-Klassen unterteilt.
Der Teufel im Detail
Doch, wie so oft, steckt der Teufel im Detail: Die Zutaten-Liste weist eine ganze Reihe von Stoffen auf, die alles andere als wohltuend und förderlich für die Gesundheit sind. So finden sich in o.g. Beispielfall E953 (Isomalt), E1400 (Maltodextrin), E952 (Cyclamat), E954 (Natriumsaccharin), allesamt künstliche Süßungsstoffe und E101 (Riboflavin) als Farbstoff. Aber auch andere Designer-Stoffe, wie z.B. E202 (Kaliumsorbat) führen zu unliebsamen Hautirritationen.
E101 (Riboflavin)
Riboflavin, auch als Lactoflavin bekannt, wird im Gegensatz zu dem natürlich vorkommenden Vitamin B künstlich, auch gentechnisch hergestellt.
Bedenklich ist das mögliche Vorkommen von Aluminium in dem künstlich hergestellten Lebensmittelfarbstoff, da es die Darmfunktion auf Grund der Modifizierung des natürlichen Mikrobioms (Darmbakterien) stören und dadurch das Immunsystem schwächen kann. Ebenso möglich sind die Begünstigung von Demenzerkrankungen und die Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit durch Beeinflussung der weiblichen Geschlechtshormone (sog. Metall-Östrogen).
E200 (Sorbinsäure), E201(Natriumsorbat), E202 (Kaliumsorbat), E203 (Calciumsorbat)
Sorbinsäure, Natrium-, Kalium- und Calciumsorbat werden synthetisch produziert und als Konservierungsstoff eingesetzt. Als natürliches Vorkommen findet man Kaliumsorbat in den unreifen Früchten der Eberesche, Sorbinsäure allgemein in Blattläusen, der Vogelbeere und Wein.
Verwendung als Konservierungsmitttel finden diese z.B. in Arzneimitteln, Brotaufstrichen, Datteln, Eistee, Ketchup, kosmetischen Produkten, Marmelade, Mayonnaise, Oliven, Remoulade, Saftschorlen, Sirup, Sojasauce, Tabak, Wein.
Im Normalfall wird Kaliumsorbat wie eine Fettsäure metabolisiert. Allerdings ist seit einer Studie von Sevcan Mamur e.a. aus 2009 bekannt, dass Kaliumsorbat eine Genotoxizität bzgl. Lymphozyten hat und im Tierversuch eine Reduktion der Bakterienvielfalt der Darmflora verursacht. Ebenso wurde in seltenen Fällen Überempfindlichkeiten, wie das Auftreten von Nesselsucht beobachtet. In hohen Dosen wurden in vitro karzinogene Wirkungen nachgewiesen.
Die Verwendung des chemisch verwandten E201 (Natriumsorbat) wurde in der EU seit 1998 verboten, da nachgewiesen wurde, dass Erbgutschäden initiiert werden können.
E952 (Cyclamat)
Cyclamat ist gleichfalls ein künstlich erzeugter Designerstoff, der nicht verstoffwechselt, sondern unverändert über die Nieren ausgeschieden wird. Dadurch ergibt sich eine Belastung des Trinkwassers. Bei Mäusen wurde versuchsweise eine Gewichtszunahme nach Aufnahme von Cyclamat im Trinkwasser nachgewiesen.
Gleichwohl zeigten Tierversuche Veränderungen in der Zusammensetzung der Bakterien im Darm. In manchen Ländern ist Cyclamat wegen des Verdachts karzinogener Wirkung verboten.
E954 (Natriumsaccharin)
Für Natriumsaccharin gilt im Wesentlichen inhaltlich identisch Vorstehendes. Als Grenzwert für die Verwendung in Lebensmitteln gelten Werte zwischen 80 mg und 3g je Kilogramm. Gesundheitlich bedenklich ist das Vorkommen von Urtikaria. Zudem wurden Saccharin, wie auch Acesulfam K als Auslöser für DNA-Schäden klassifiziert. Die Genotoxizität ist höher als die von Aspartam.
Bzgl. der Abwasserbelastung ist anzumerken, dass bis dato keine Kläranlage in Lage ist, diesen künstlichen Süßstoff zu entfernen.
E953 (Isomalt)
Isomalt wird aus Haushaltszucker hergestellt, gilt als sog. Designerstoff und darf ohne Höchstmengenbegrenzung in der Nahrungsmittelindustrie eingesetzt werden. Da er allein für sich keinen ausreichenden Süßungsgrad herstellen kann, wird er in Kombination mit weiteren künstlichen Süßstoffen verwendet.
Da Isomalt in größeren Mengen Durchfall erzeugen kann, muss das Lebensmittel mit dem Zusatz „Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ gekennzeichnet werden.
E1400 (Maltodextrin)
Maltodextrin ist ein künstlich hergestellter Designerstoff und kann, wie Zucker, Karies verursachen. Zudem liegt der glykämische Index mit 120 weitaus höher als 70 bei Haushaltszucker. Weiter kann er dadurch zu einem gesteigerten Risiko für Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu früherem Tod führen. Bei gleichzeitiger Verwendung mit dem Süßstoff Sucralose (E955) kann Maltodextrin Adipositas begünstigen. Im Tierversuche ergaben sich chronische Darmentzündungen, wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa.
Eine Variante ist das verdauungsresistente Maltodextrin, das nicht vom Körper aufgenommen wird.
Bioverfügbarkeit
Wer kennt das nicht: man sitzt vor einer verschweißten Packung Käse oder Wurst und bekommt partout die Packung nicht auf?!
So ähnlich ergeht es dem Organismus mit verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln. Man nimmt sie ein, aber sie können nur zum Teil vom Körper aufgenommen und verarbeitet werden
Deshalb ist es wichtig, dass nur solche Stoffzubereitungen eingenommen werden, die dem Körper auch vollumfänglich und schnell zur Nutzung zur Verfügung stehen, sprich, die Bioverfügbarkeit bezeichnet das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit der ein Wirkstoff im Blutkreislauf verfügbar ist.
Der Wirkstoff: Magnesium-Citrat
Hier wird nun eine Form von Magnesium angeboten, nämlich Magnesium-Citrat.
In Magnesium-Präparaten werden vorwiegend folgende Verbindungen eingesetzt:
- Magnesiumsulfat
- Magnesiumoxid
- Magnesiumtaurat
- Magnesiumcitrat
- Magnesiummalat
Bemüht man Studien zu dem Thema Bioverfügbarkeit von Magnesium, so findet man, dass Magnesiumcitrat und Magnesiumoxid die schlechteste Bioverfügbarkeit aufweisen, während Magnesiummalat die höchte Verfügbarkeit gewährleistet.
Fazit
Lebensmittelzusatzstoffe und Nahrungsergänzungsmittel stellen in erster Linie zunächst einmal eine wirtschaftlich interessante Möglichkeit für die Hersteller dar, ihren Umsatz zu erhöhen. In Zusammenarbeit mit wirkungsvollem Marketing lassen sich diese nochmals deutlich steigern.
Wer Werbeaussagen ungeprüft Glauben schenkt, wird schnell die Bestrebungen der Unternehmen erfüllen, selten jedoch zum Gewinn für die eigene Gesundheit beitragen.
Deshalb bleibt geraten, sich mit dem Thema Nahrungsergänzungsmittel eingehend(er) zu befassen und nur solche Produkte zu nutzen, die tatsächlich frei von jeglichen Zusatzstoffen und Zutaten sind, die nicht gesundheitsfördernd und – bei Nahrungsergänzungsmitteln – von hoher Bioverfügbarkeit sind.